Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
admazing AG, Spider Town, Konstanzerstrasse 19, 8274 Tägerwilen
| 1 | Geltungsbereich | ||||||||||
| 1.1 | Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der admazing AG, Tägerwilen, und ihren Auftraggebern bzw. Kunden (nachfolgend Werbeauftraggeber). Sie liegen insbesondere sämtlichen durch die admazing AG ausgeführten Werbeaufträgen und -kampagnen zu Grunde. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verkehr mit den Werbeauftraggebern auf jeden Fall ausschliesslich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbeauftraggebern werden keinesfalls anerkannt, ausser die admazing AG hat ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch dann ausschliesslich, wenn ein Auftrag bzw. eine Kampagne in Kenntnis abweichender Bedingungen des Werbeauftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. |
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| 1.2 | Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. | ||||||||||
| 1.3 | Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch ausdrückliche und von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Regelung möglich. | ||||||||||
| 1.4 | Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen der admazing AG und dem Werbeauftraggeber. Dies gilt selbst dann, wenn sie einer Offerte oder Auftragsbestätigung nicht schriftlich beiliegen bzw. nicht ausdrücklich einbezogen werden. Diesfalls gilt die dem Werbeauftraggeber zuletzt zugestellte Form. | ||||||||||
| 1.5 | Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz- oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. | ||||||||||
| 1.6 | Die admazing AG behält sich Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. | ||||||||||
| 2 | Vertragschluss | ||||||||||
| 2.1 | Als Offerten gelten nur mit den notwendigen Detailinformationen wie Kampagnenbeginn- und dauer, zu bedienende Websites, gebuchte Adviews oder die fixe Schaltungsdauer, vorgesehene Werbemittelformate, verbindliche Preise und/oder allfällige detaillierte Beratungsleistungen ausgestattete, ausdrücklich als solche bezeichnete Angebote. Bis das auf die konkrete Offerte hin ausgestellte und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Akzept des Werbeauftraggebers (via Briefpost, Fax oder PDF) bei der admazing AG eingetroffen ist, kann die Offerte jederzeit von ihr widerrufen werden. Sie ist auf keinen Fall länger als 30 Tage an eine Offerte gebunden. | ||||||||||
| 2.2 | Nimmt der Werbeauftraggeber bei der Erteilung eines Auftrages Änderungen an der Offerte der admazing AG vor, gilt die Auftragserteilung als neues Angebot. Solche Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der vorbehaltlosen, schriftlichen Auftragsbestätigung der admazing AG. | ||||||||||
| 2.3 | Ein Vertrag kommt grundsätzlich zwischen dem Werbeauftraggeber und der admazing AG zustande. Handelt dieser im Auftrag eines Dritten, und soll der Vertrag zwischen dem Dritten und der admazing AG abgeschlossen werden, hat der Werbeauftraggeber der admazing AG seine Berechtigung zum Abschluss des Geschäftes im Namen seines Auftraggebers im Vorfeld nachzuweisen. | ||||||||||
| 3 | Leistungen der admazing AG | ||||||||||
| 3.1 | Die admazing AG berät und unterstützt den Werbeauftraggeber bei der Planung, Abwicklung und Kontrolle von Online-Werbekampagnen. Dabei übernimmt sie auf Wunsch insbesondere aber nicht abschliessend die Kampagnenplanung inkl. Erstellung von Werbemitteln, die Vermittlung von geeigneten Werbeplätzen und die Platzierung der Werbemittel auf den vereinbarten Online-Medien (Werbeträgern) inkl. Reporting. | ||||||||||
| 3.2 | Die admazing AG handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die admazing AG schliesst zu diesem Zweck in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den Werbeflächen-Anbietern. | ||||||||||
| 3.3 | Nach Inkrafttreten des Vertrages setzt die admazing AG die vom Werbeauftraggeber in Auftrag gegebene Kampagne nach Möglichkeit um. Der Werbeauftraggeber stellt hierzu der admazing AG seine für die Kampagnen benötigten Werbemittel raschestmöglich, spätestens 4 Arbeitstage vor Kampagnenbeginn, zur Verfügung. Die admazing AG implementiert diese fristgerecht in die gemäss der vereinbarten Kampagne vorgesehenen Werbeplätze. | ||||||||||
| 3.4 | Die admazing AG kann keine Garantie für die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Werbeplätze übernehmen. Für den Fall, dass in der geplanten Werbekampagne vorgesehene Werbeflächen nicht zur Verfügung stehen bzw. die Werbeplätze nicht wie vorgesehen oder im vorgesehenen Umfang gebucht werden können, ist die admazing AG berechtigt, das so freiwerdende Budget nach Rücksprache mit dem Werbeauftraggeber auf die anderen in der Kampagne vorgesehenen Werbeträger (Online-Medien) umzuplatzieren, sofern dies möglich ist. | ||||||||||
| 3.5 | Änderungen einer laufenden Kampagne sind grundsätzlich nur im Rahmen von Zusatzaufträgen möglich. Der Werbeauftraggeber trägt in diesem Fall allfällige Zusatzkosten. | ||||||||||
| 3.6 | Die admazing AG übernimmt keinerlei Haftung für die Übermittlung der ihr vom Werbeauftraggeber zur Implementierung in die Werbeplätze zur Verfügung gestellten Daten- und Werbematerialien, Unterlagen etc. Sie übernimmt weder die Haftung für den Transportweg vom Werbeauftraggeber zu ihr noch für die Übertragung von ihr zum Werbeträger. Der admazing AG für die Implementierung zur Verfügung gestelltes Material, Daten etc. werden von dieser nicht zurückgesandt. | ||||||||||
| 3.7 | Sind die vom Werbeauftraggeber zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar, sind die admazing AG bzw. der Werbeträger berechtigt, dies auf der Website zu verdeutlichen bzw. durch das Wort „Anzeige“ erkenntlich zu machen. Die Werbemittel können vom redaktionellen Teil räumlich abgegrenzt platziert werden. | ||||||||||
| 3.8 | Die admazing AG ist berechtigt, zur Erfüllung des ihr erteilten Auftrages nach ihrer Wahl und ihrem Gutdünken Dritte beizuziehen. | ||||||||||
| 4 | Inhalte der Werbemittel | ||||||||||
| 4.1 | Der Werbeauftraggeber garantiert im Zusammenhang mit den von ihm erstellten Werbemitteln die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen sowie sonstiger rechtlicher Schranken oder Pflichten privatrechtlicher, öffentlichrechtlicher oder strafrechtlicher Natur in seinem Heimatland, am Sitzland der admazing AG (zur Zeit Schweiz) sowie sämtlicher durch die Kampagne angestrebter Zielländer. Insbesondere sichert er zu, dass keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber, Datenschutzrechte, etc.) verletzt wurden oder werden. Entsprechend ist er für den Inhalt der der admazing AG zur Verfügung gestellten Werbemittel verantwortlich und haftet vollumfänglich für Verstösse gegen diese Bestimmung. Zusätzlich stellt er die admazing AG sowie die involvierten Werbeträger inklusive sämtlicher derer Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche sich aus unzulässigen Inhalten der Werbemittel ergeben. Der Werbeauftraggeber ist in jedem Fall zur Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten anfallender gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten verpflichtet und hat die admazing AG vollumfänglich freizuhalten. Obige Verpflichtungen gelten für die Inhalte sämtlicher mit dem vom Werbeauftraggeber gelieferten Werbemittel verknüpften Daten, Websites etc. |
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| 4.2 | Die admazing AG kann widerrechtliches oder unsittliches bzw. gegen öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Bestimmungen verstossendes Material jederzeit ohne Angaben von Gründen für die Verwendung von Werbekampagnen ablehnen bzw. die Implementierung solchen Materials unverzüglich und ohne Rücksprache mit dem Werbeauftraggeber abstellen und entsprechende Werbekampagnen einstellen. Das vereinbarte Entgelt ist in solchen Fällen vollumfänglich geschuldet und der Werbeauftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückvergütung. Sie hat auf jeden Fall das Recht, allfällig verlangte Gegendarstellungen ohne Einverständnis des Werbeauftraggebers zu platzieren. | ||||||||||
| 4.3 | Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme der admazing AG oder involvierter Werbeträger aufgrund von inhaltlichen oder sonstigen Mängeln der zur Verfügung gestellten Werbemittel oder sonstiger vom Werbeauftraggeber zu verantwortender Umstände hat dieser in das Verfahren einzutreten und die admazing AG bzw. deren involvierte Kunden für sämtliche Ansprüche daraus (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere Umtriebskosten) schadlos zu halten. Die Geltendmachung von weiterem Schadensersatz bleibt vorbehalten. | ||||||||||
| 4.4 | Die admazing AG ist nicht verpflichtet, vom Werbeauftraggeber hergestellte oder ihr zugestellte Materialien wie Werbemittel, Datenträger, Bilder oder sonstige Unterlagen oder Daten an diesen zu retournieren oder aufzubewahren. | ||||||||||
| 4.5 | Die admazing AG verbleibt auf jeden Fall Eigentümerin an den Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten an von Ihr im Rahmen des Auftrags hergestellten Materialien wie Werbemittel, Daten etc. | ||||||||||
| 5 | Preise, Zahlungskonditionen | ||||||||||
| 5.1 | Die Gesamtkosten einer Werbekampagne setzen sich aus den Gebühren der einzelnen Werbeplätze sowie allfälliger Beratungshonorare zusammen. Die genaue Kalkulation mit Auftragsvolumen, Werbeplatzbelegungen, Preis pro Kontakt sowie der total zu entrichtende Kampagnenpreis unter Berücksichtigung der gewährten Rabatte gehen aus der Offertstellung hervor und werden mit Abschluss des Vertrages verbindlich fixiert. Die Preise verstehen sich exclusive Mehrwertsteuer. Eine Stornierung durch den Werbeauftraggeber ist nicht möglich bzw. das vereinbarte Entgelt ist auf jeden Fall geschuldet. | ||||||||||
| 5.2 | Auch aus der wiederholten vorbehaltlosen Gewährung von Rabatten, Gratisleistungen, Boni etc. allenfalls in der selben Höhe, entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche. | ||||||||||
| 5.3 | Durch den Werbeauftraggeber verursachte Mehrkosten wie ausserordentliche Aufwendendungen, unvorhergesehene Änderungen von Werbeschaltungen, Probleme bei der Lieferung von Werbemitteln durch den Werbeauftraggeber etc., werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Solch zusätzliche Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. | ||||||||||
| 5.4 | Der Gesamtpreis einer Werbekampagne wird mit Vertragschluss fällig und ist innert 20 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Der Werbeauftraggeber kommt ohne ausdrückliche Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Diesfalls hat die admazing AG Anspruch auf Verzugszins in Höhe von 6 %. Ausserdem hat der Werbeauftraggeber für zusätzliche Mahn- bzw. Inkassokosten sowie weiteren Schaden aufzukommen. Auf jeden Fall ist die admazing AG befugt, eine laufende Kampagne unverzüglich zu stoppen, wenn der Werbeauftraggeber in Verzug gerät. | ||||||||||
| 5.5 | Der Werbeauftraggeber ist auf keinem Fall zur Rückbehaltung irgendwelcher Zahlungen oder Forderungen befugt. Eine Verrechnung mit Forderungen gegen die admazing AG ist nur im Rahmen einer ausdrücklichen, schriftlichen Einverständniserklärung zulässig. | ||||||||||
| 6 | Zeitlicher Leistungsumfang | ||||||||||
| 6.1 | Ein unterzeichneter Auftrag wird von der admazing AG sofort umgesetzt und die gebuchten Werbeflächen unverzüglich verbindlich reserviert. Entsprechend ist ein Widerruf nicht möglich. In Auftrag gegebene Kampagnen sind auf jeden Fall vollumfänglich zu entschädigen. | ||||||||||
| 6.2 | Werden die vereinbarten Adviews innerhalb der vorgesehenen Kampagnen-Dauer nicht erreicht, wird nach Wahl der admazing AG die Kampagne verlängert oder dem Werbeauftraggeber eine Gutschrift erteilt bzw. das Restvolumen für eine spätere Kampagne eingesetzt. Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung der Kampagne gilt bei Abweichungen auf jeden Fall das Reporting des Werbeflächen-Anbieters. |
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| 7 | Haftung | ||||||||||
| 7.1 | Die admazing AG lehnt jegliche Haftung für Unterbrüche von Aufschaltungen oder ganzen Werbekampagnen, aus welchen Gründen auch immer, ab. | ||||||||||
| 7.2 | Eine Haftung der admazing AG für eine Ablehnung von Werbematerial oder das Abstellen von Kampagnen im Falle von Widerrechtlichkeit und Unsittlichkeit des zur Verfügung gestellten Werbematerials besteht nicht. Die für die geplante Kampagne geschuldeten Entgelte sind in solchen Fällen dennoch zu bezahlen. Beanstandungen wegen mangelhafter Aufschaltung, vorübergehenden Nichterscheinens oder Nichterscheinens der entsprechenden Werbemittel sind der admazing AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese leitet sie an den Werbeträger weiter. Mangels Einflussmöglichkeit lehnt die admazing AG jegliche Haftung für solche Störungen ab. | ||||||||||
| 7.3 | Weitergehende Ansprüche gegenüber der admazing AG aus Mängeln an der Dienstleistung sind ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Insbesondere haftet die admazing AG nicht für Folgeschäden wie entgangener Gewinn etc. des Advertisers oder Dritten. | ||||||||||
| 8 | Ausserordentliche Vertragsauflösung | ||||||||||
| 8.1 | Die admazing AG hat das Recht, den Vertrag mit dem Werbeauftraggeber sofort und ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen bei:
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| 9 | Schlussbestimmungen | ||||||||||
| 9.1 | Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche darauf begründeten Geschäftsbeziehungen zwischen der admazing AG und ihren Kunden unterliegen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Explizit ausgeschlossen ist das Übereinkommen der vereinigten Nationen für Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; Wiener Kaufrecht) | ||||||||||
| 9.2 | Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen ist der Sitz der admazing AG; zur Zeit Tägerwilen. | ||||||||||
| 9.3 | Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 8. Mai 2007 in Kraft. |